Würzburg: Gewässerentwicklung Reichenberger Bach und Neubau eines selbständigen gemeinsamen Geh- und Radweges an der Reichenberger Straße (St 511)

Würzburg: Gewässerentwicklung Reichenberger Bach und Neubau eines selbständigen gemeinsamen Geh- und Radweges an der Reichenberger Straße (St 511)

Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) bezieht sich auf den Bau eines Geh- und Radwegs entlang des Reichenberger Bachs.
Da die Trasse des geplanten Radwegs parallel zum Reichenberger Bach verläuft, wurde die Planung im Rahmen eines Wasserrechtsverfahrens erstellt.
Im Rahmen der saP wurden in Zusammenarbeit mit dem Büro FABION GbR die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, im vorliegenden Fall Vogelarten und Fledermäuse, in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken ermittelt und dargestellt.
Aufbauend auf der Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse im Rahmen des LBP und den Ergebnissen der saP und des Fledermausgutachtens wurden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zur Sicherung der ökologischen Funktionalität sowie erforderliche Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet, die schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Entwicklung und Renaturierung des begradigten Reichenberger Bachs beinhalten


Würzburg: Gewässerentwicklung Reichenberger Bach und Neubau eines selbständigen gemeinsamen Geh- und Radweges an der Reichenberger Straße (St 511)

Auftragsdaten

-Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP)

- Gewässerrenaturierungsmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen

Auftraggeber: Stadt Würzburg, Fachabteilung Tiefbau

Bearbeitungszeitraum: 2018

Da die Trasse des geplanten Radwegs parallel zum Reichenberger Bach verläuft, wurde die Planung im Rahmen eines Wasserrechtsverfahrens erstellt.
Im Rahmen der saP wurden in Zusammenarbeit mit dem Büro FABION GbR die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, im vorliegenden Fall Vogelarten und Fledermäuse, in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken ermittelt und dargestellt.
Aufbauend auf der Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse im Rahmen des LBP und den Ergebnissen der saP und des Fledermausgutachtens wurden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zur Sicherung der ökologischen Funktionalität sowie erforderliche Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet, die schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Entwicklung und Renaturierung des begradigten Reichenberger Bachs beinhalten